Beschluss: 1.3 neXTgender - Mädchenarbeit: Was kannst du tun bei schwerwiegenden Problemen?

Originalversion

1 Sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt
2 Wenn du von einem Mädchen deiner Gruppe erfährst, dass sie
3 sexuell belästigt wurde, sexuell missbraucht wird oder einer
4 anderen Form von Gewalt ausgesetzt ist oder aber auch, wenn
5 du »nur« einen solchen Verdacht hast, dann vergiss nicht,
6 dass du keine Therapeutin bist, die mit der Situation nun
7 alleine fertig werden muss. Wichtig ist, sich mit anderen zu
8 beraten, was zu tun und zu lassen ist. Handeln solltest du
9 jedoch. Du kannst und solltest dir in einem solchen Fall
10 auch professionelle Hilfe holen.
11 Adressen von Beratungsstellen, die dir weiter helfen können,
12 findest du im Anhang. Diese Beratungsstellen haben viel
13 Erfahrung in diesem Bereich und sind kostenlos. Sie bieten
14 Beratung an, aber auch Begleitung zu Anwältinnen, Polizei
15 oder Gericht, sie haben Adressen von Ärztinnen und
16 Therapeutinnen.
17
18 Essstörungen
19 Magersucht, Ess-Brechsucht (Bulimie) und Ess-Sucht gehören
20 zu den Essstörungen, die gerade bei Mädchen häufiger
21 anzutreffen sind. Wenn du den Verdacht hast, dass ein
22 Mädchen Essstörungen hat, dann kannst du die Betroffene –
23 vorausgesetzt du kennst sie – einfühlsam mit deiner
24 Wahrnehmung konfrontieren. Z.B. in einem Zweiergespräch
25 kannst du ihr sagen, was du siehst und dass du dir Sorgen um
26 ihre Gesundheit machst. Bei Magersucht hat es keinen Sinn,
27 die Betroffene mit aller Macht zum Essen zu bewegen, bei
28 Ess-Sucht sind Diätvorschläge nicht angesagt. Sag ihr, sie
29 soll unbedingt zu einem Arzt gehen oder eine Beratungsstelle
30 aufsuchen. Du kannst ihr Adressen von Beratungsstellen in
31 der Nähe heraussuchen, das ist hilfreich. Es gibt auch
32 Selbsthilfegruppen bei Essstörungen. Informieren und beraten
33 lassen kannst du dich beim Beratungstelefon zu Essstörungen
34 (Tel: 0221/892031) bei der Bundeszentrale für
35 gesundheitliche Aufklärung, weitere Informationen findest du
36 im Internet unter www.bzga-essstoerungen.de.

Der Text verglichen mit der Originalversion

1 Sexueller Missbrauch und sexuelle Gewalt
2 Wenn du von einem Mädchen deiner Gruppe erfährst, dass sie
3 sexuell belästigt wurde, sexuell missbraucht wird oder einer
4 anderen Form von Gewalt ausgesetzt ist oder aber auch, wenn
5 du »nur« einen solchen Verdacht hast, dann vergiss nicht,
6 dass du keine Therapeutin bist, die mit der Situation nun
7 alleine fertig werden muss. Wichtig ist, sich mit anderen zu
8 beraten, was zu tun und zu lassen ist. Handeln solltest du
9 jedoch. Du kannst und solltest dir in einem solchen Fall
10 auch professionelle Hilfe holen.
11 Adressen von Beratungsstellen, die dir weiter helfen können,
12 findest du im Anhang. Diese Beratungsstellen haben viel
13 Erfahrung in diesem Bereich und sind kostenlos. Sie bieten
14 Beratung an, aber auch Begleitung zu Anwältinnen, Polizei
15 oder Gericht, sie haben Adressen von Ärztinnen und
16 Therapeutinnen.
17
18 Essstörungen
19 Magersucht, Ess-Brechsucht (Bulimie) und Ess-Sucht gehören
20 zu den Essstörungen, die gerade bei Mädchen häufiger
21 anzutreffen sind. Wenn du den Verdacht hast, dass ein
22 Mädchen Essstörungen hat, dann kannst du die Betroffene –
23 vorausgesetzt du kennst sie – einfühlsam mit deiner
24 Wahrnehmung konfrontieren. Z.B. in einem Zweiergespräch
25 kannst du ihr sagen, was du siehst und dass du dir Sorgen um
26 ihre Gesundheit machst. Bei Magersucht hat es keinen Sinn,
27 die Betroffene mit aller Macht zum Essen zu bewegen, bei
28 Ess-Sucht sind Diätvorschläge nicht angesagt. Sag ihr, sie
29 soll unbedingt zu einem Arzt gehen oder eine Beratungsstelle
30 aufsuchen. Du kannst ihr Adressen von Beratungsstellen in
31 der Nähe heraussuchen, das ist hilfreich. Es gibt auch
32 Selbsthilfegruppen bei Essstörungen. Informieren und beraten
33 lassen kannst du dich beim Beratungstelefon zu Essstörungen
34 (Tel: 0221/892031) bei der Bundeszentrale für
35 gesundheitliche Aufklärung, weitere Informationen findest du
36 im Internet unter www.bzga-essstoerungen.de.

Vorschlag

  1. Bewerten Sie die Original- und die eingebrachten Versionen eines Beschlusses, indem Sie über die Pfeile Ihre Zustimmung (hoch) oder Ablehnung (runter) ausdrücken. Sie können dabei auch mehreren Versionen zustimmen oder diese ablehnen.

  2. Wählen Sie, ob Änderungen im Vergleich zur Originalversion hervorgehoben werden sollen.

  3. Sie können hier auch eine neue Version des Beschlusses einbringen.